Ihr Problem steht bei uns im Mittelpunkt unserer Anstrengungen.

Wir vertreten / unterstützen bei

Renten (auch bei der Antragstellung)

Hierzu gehören insbesondere  Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- / Witwer- und Waisenrenten. Sie beziehen sich auch auf Betriebsrenten.

In Zeiten leerer Kassen ist ein deutlicher Sparzwang zu erkennen. Bei den Erwerbsminderungsrenten ist festzustellen, dass viele Rentenversicherungsträger ausschließlich durch ihre Vertragsärzte prüfen lassen, inwieweit das Leistungsvermögen des Antragstellers gemindert ist. In den meisten Fällen kommen diese Ärzte zu dem Ergebnis, dass noch leichte Tätigkeiten von mindestens sechs Stunden täglich verrichtet werden können. Diese Bewertung ist die Grundlage für einen ablehnenden Rentenbescheid.

Nach unseren Erfahrungen ist diese Bewertung oft nicht korrekt, da sich die Vertragsärzte/Gutachter nicht intensiv und umfangreich genug mit der medizinischen Vorgeschichte des Einzelnen befassen oder befassen können. Aus rechtlicher Sicht ist darüber hinaus zu prüfen, ob der Antragsteller auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden darf oder ob noch Berufsschutz für eine Erwerbsminderungsrente bei  Berufsunfähigkeit vorliegt. Durch eine fachmännisch begleitete Rentenantragstellung bieten wir die Möglichkeit, Fehlentwicklungen von Beginn an zu unterbinden bzw. einzugrenzen. Wir werden - wenn notwendig - auch die Vertretung gegenüber der Krankenkasse, dem Versorgungsamt oder auch der Berufsgenossenschaft. 



Leistungen zur Teilhabe (auch bei der Antragstellung)

Leistungen zur Teilhabe werden im wesentlich erbracht, um eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen und damit nach Möglichkeit eine Rentenzahlung zu vermeiden.

Dies sind  insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (sog. Kuren), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Vermittlung eines Arbeitsplatzes, Umschulung) und sonstige Leistungen (Kinderheilbehandlungen, Nach- und Festigungskuren) und ergänzende Leistungen (z.B. Übergangsgeld, Reisekosten).
Auch hier ist es wichtig, von Beginn an  Fehlentwicklungen zu unterbinden bzw. einzugrenzen. 


Arbeitsunfällen und Berufkrankheiten

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungsträger zuständig.

Das Leistungsspektrum dieser Sozialleistungsträger ist entsprechend breit gefächert (z.B. Renten, Verletztengeld, Umschulungen, Hinterbliebenenrenten). Oft werden die Leistungen abgelehnt, weil der nachzuweisende Kausalzusammenhang nicht anerkannt wird. Auch die prozentuale Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist häufig strittig. Hier ist eine genaue Prüfung mit entsprechender Sachkenntnis erforderlich.


Kontenklärungen (Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten,  Einstufung nach dem Fremdrentengesetz, Gestaltung freiwilliger Beitragszahlungen)

Bei der Klärung von Rentenversicherungskonten muss heute nicht nur die jeweilige rentenrechtliche Zeit nachgewiesen werden, sondern eine große Anzahl von rentenrechtlichen Fragen beantwortet werden, die sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken können. Eine solche Klärung sollte unbedingt mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen werden, denn Renten werden in der Regel bis zum Lebensende gezahlt. Gleiches gilt bei der Frage möglicher Zahlungen von freiwilligen Beiträgen, denn damit können bestehende Leistungsansprüche gesichert werden.

Vor einer endgültigen Entscheidung für einen Antrag auf Versicherungspflicht oder Befreiung von der Beitragszahlung sollten die Auswirkungen bzgl. der Aufwendungen und der Erträge geprüft werden. 

Schwerbehindertenangelegenheiten

Der Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung als Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag vor dem Versorgungsamt wird oft gestellt um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen realisieren zu können. Unsere Dienstleistung bezieht sich sowohl auf die Antragstellung als auch auf die Durchführung von Widersprüchen bei falscher Bewertung. Sofern beantragte besondere Merkmale abgelehnt werden, prüfen wir, ob diese Ablehnung korrekt ist oder durch Widerspruch oder Klage angefochten und der Antrag durchgesetzt werden kann.

Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung

Insbesondere die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung stehen unter einem stetigen Wandel. Dies zeigen die Diskussionen  zur anstehenden Gesundheitsreform. Ständige Änderungen tragen auch zu allgemeinen Verunsicherungen bei. Ob es nun um die Fragen beitrags- und versicherungsrechtlicher Beurteilungen oder um die Realisierung von Leistungsansprüchen (z.B. Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Mutter-Kind-Kuren, Kinderheilbehandlung) geht, eine kompetente Unterstützung ist dabei  zur Realisierung bestehender Leistungsansprüche oft sinnvoll.

Gleiches gilt, wenn Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden müssen. Nach einem Schicksalsschlag ist es nicht einfach, die zustehenden Leistungen, die von der Pflegestufe abhängen, rechtzeitig zu beantagen und zu erhalten. Bereits die Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe sollte deshalb einer Prüfung unterzogen werden.

Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Der optimale Weg durch den Paragraphendschungel ist oft schwierig zu finden. Die sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten können nur von Experten erkannt und dargestellt werden. Wir berücksichtigen dabei natürlich auch, die für Sie optimale Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Prüfung von Bescheiden

Wir prüfen insbesondere Rentenbescheide und andere Bescheide innerhalb des zugelsassenen Spektrums. Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob ein Rechtsmittel (Widerspruch) Aussicht auf Erfolg hat.

Ebenso können ältere Rentenbescheide überprüft werden. Eine Korrektur durch die Behörde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht ausgeschlossen. 

Rentenberechnungen

Mit einer Spezialsoftware sind wir in der Lage, eine Rentengrundberechnung aufgrund der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten zu erstellen. Darauf aufbauend sind verschiedene Hochrechnungen möglich. Diese Software kann damit auch bei der Prüfung von Rentenbescheiden und bei der Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten eingesetzt werden. 


Vertretung bei Widerspruch gegenüber der Behörde, Klage bei dem Sozialgericht und Berufung bei dem Landessozialgericht

Durch zahlreiche, laufende gesetzliche Veränderungen ist das Sozialgesetzbuch immer umfangreicher geworden. Dies betrifft auch die dazugehörigen Nebengesetze. In Verbindung mit der Massenverwaltung durch die Rentenversicherungsträger ergeben sich zwangsläufig falsche Verwaltungsentscheidungen, denen Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren folgen können.

Für die Begründung der Widersprüche oder der Klagen wird qualifizierte Sachkenntnis benötigt. Durch ein erfolgreiches Verfahren kann z.B. ein Leistungsanspruch begründet oder ausgeweitet werden.