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der Kanzlei - Horst Barasch
Rentenberatung - Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Versorgungsrecht und Schwerbehindertenrecht
Wir wollen Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen bei der Beratung und Vertretung gegenüber den Behörden in Angelegenheiten des Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsrechts.
Zulassungen:
Die Zulassung als Rentenberater erstreckt sich auf die Gebiete der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht.
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) und den hierzu ergangenen Ausführungsverordnungen.
Vergütungsgrundlage:
Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab 01.07.2004.
Allgemein:
Rentenberater sind gerichtlich zugelassene, unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten. Sie sind ein Organ der Rechtspflege. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Zitat:
Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen. (Der Deutsche Bundestag)